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Editorische Notiz


Die Fremdrente ist seit dem verstärkten Zuzug von Aussiedlern in das Fahrwasser der politischen Auseinandersetzung geraten. Seit 1988 als die Zahl der Zuwanderung sich verdoppelte und später jährlich mehrere Hunderttausend umfasste, wird verstärkt darüber gestritten, ob die Aussiedler erstens überhaupt einen berechtigten Anspruch auf Einbürgerung haben und zweitens ob sie zu recht Leistungen aus dem Generationenvertrag in Form von Fremdrente erhalten. Dabei bewegt sich die Argumentation vor allem in Wahlkampfzeiten oft unter der Gürtellinie.

In diesem Forum erhalten alle Interessierten die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äußern. Dabei werden zwei Ziele verfolgt: Das Forum will erstens dazu beitragen, dass eine sachliche Auseinandersetzung wieder möglich wird. Zweitens sind viele Beiträge als Hilfe zur Selbsthilfe für alle Betroffenen gedacht.

Der erste Teil widmet sich den politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen. Die folgenden Beiträge bilden praktische Hilfe für Betroffenen bzw. deren Vertrauten, denn ohne eine sachkundige Mitarbeit und elementares Wissen kann es nicht zu einem optimalen Ergebnis kommen. Dies gilt auch, wenn ein Anwalt oder Rentenberater eingeschaltet wird. Das Internet ist auch ein geeignetes Hilfsmedium für die zukünftigen Rentner, vor allem weil mit dem ausfüllen der Anträge sich nicht nur diejenigen befassen, die in Rente gehen, sondern auch deren Kinder, Enkelkinder oder Vertraute.

In diesem Forum werden vor allem Beträge veröffentlicht, die über Hintergründe und Zusammenhänge informieren. Wer schnelle Antwort auf seine Fragen erwartet, der sollte diese im Diskussionsforum "Soziale und rechtliche Integration", das RA Fabritius betreut, stellen.

 


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