13. Kapitel: Deportation zur Zwangsarbeit in der Sowjetunion
von Hannelore Baier
„Russland-Jahre“, die überraschende und unerklärbare Aushebung, der
Abtransport in Viehwaggons in die Sowjetunion zur Zwangsarbeit, der erlittene
Hunger und die Ungewissheit über die Heimkehr, die in den meisten Fällen nach
Ableistung von fünf Arbeitsjahren erfolgte, hat sich im kollektiven Gedächtnis
der Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen als tiefes Trauma festgesetzt. Ein
Motiv dafür ist auch die Tatsache, dass von der Zwangsverschleppung nicht die
Betroffenen allein, sondern auch ihre Familien und also die gesamte Gemeinschaft
betroffen war.
Im Gemeinwissen der Siebenbürger Sachsen herrscht die Überzeugung, die Maßnahme
sei eine Willkürmaßnahme des an die Seite der Alliierten getretenen Rumänien
gegenüber den Mitgliedern der deutschen Minderheit. War die Zwangsaushebung und
Verschleppung zur Aufbauarbeit jedoch tatsächlich von der rumänischen Regierung
angeordnet worden und also eine Art Bestrafung der Sachsen und Schwaben für ihr
nationalsozialistisches Mitläufertum? Die zumeist erst nach 1990 zugänglich
gewordenen Dokumente aus den historischen Archiven stützen diese These nicht.
Im Folgenden wird (1) der historische Kontext, die Anordnungen und der Ablauf
der Zwangsaushebung und Verschleppung in die Sowjetunion dargestellt, (2) auf
die Gruppe der Betroffenen und ihrer Familienangehörigen eingegangen, (3) die
Wiedergutmachung sowie (4) die wissenschaftliche Forschung und die künstlerische
Bearbeitung des Themas eingegangen.
Am 10. Januar 1945 begannen die Aushebungen von
Frauen und Männern deutscher Volkszugehörigkeit im Banat, in Bukarest und in
Kronstadt. In Hermannstadt und in anderen Orten Südsiebenbürgens wurden die
Rumäniendeutschen ab dem 13. Januar 1945 von gemischten Patrouillen aus
rumänischen Polizei- oder Gendarmerie- und sowjetischen Militärangehörigen
von zu Hause fortgebracht. Laut Anordnung sollten bis zum 20. Januar alle
arbeitstauglichen Männer im Alter von 17 bis 45 und Frauen im Alter von 18
bis 30 Jahren ausgehoben werden, doch wurden diese Altersgrenzen sehr oft
nicht eingehalten (Baier 1994: 40, Weber et all. 1995: Bd. 3, 103f: Schipor
2019: 23, 90).
Die Deportation der Siebenbürger Sachsen zur
Zwangsarbeit in der Sowjetunion erfolgte im Rahmen der „Mobilisierung und
Internierung aller arbeitsfähigen Deutschen“ sowohl deutscher als auch anderer
Staatsangehörigkeit aus Rumänien, Jugoslawien, Ungarn, Bulgarien und der
Tschechoslowakei. Die Aushebung und Verbringung in die Arbeitslager erfolgte auf
Grund des am 16. Dezember 1944 von Stalin unterzeichneten Geheimbefehls Nr.
7161ss des Staatskomitees für Verteidigung. Der Anordnung zufolge oblagen die
Leitung und die Organisation der Mobilisierung dem NKWD (Volkskommissariat
für innere Angelegenheiten, Narodny Kommissariat
Wnutrennich Del).. Zwecks Durchführung
sollten die Befehlshaber der Ukrainischen Front bzw. die stellvertretenden
Vorsitzenden der Alliierten Kontrollkommissionen Verbindung zu den
Regierungsstellen der betreffenden Länder aufnehmen. Im Deportationsbefehl
festgeschrieben war, dass die mobilisierten Deutschen zum Wiederaufbau der
Bergbauindustrie im Donezbecken und der Schwarzmetallurgie des Südens der
Ukraine einzusetzen sind. Der letzte des 10-Punkte-Befehls von Stalin orderte
an, die Mobilisierung im Dezember 1944 und Januar 1945 durchzuführen und das
Eintreffen an den Arbeitsorte bis zum 15. Februar 1945 abzuschließen (Karner
1995: 25-27, Klein 1998: 155f, Poljan 1999: 345-347, Schipor 2019:15).
Die Deportation und das Nutzen deutscher Arbeitskräfte
als mögliche Reparationsleistung zum Wiederaufbau der Sowjetunion wurde in den
Vorbereitungen der Außenministerkonferenz der Alliierten in Moskau (Oktober
1943) sowie jener der Teheran-Konferenz (November/Dezember 1943) angesprochen,
ohne dass es jedoch zu einer Einigung gekommen wäre. Reparationen in Form von
Arbeitsleistungen waren in dem am 12. September 1944 zwischen Rumänien und den
Alliierten unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen nicht vorgesehen. Eine
Übereinkunft über deutsche Reparationszahlungen, einschließlich deutscher
Arbeitsleistungen, erfolgte auf der Konferenz in Jalta im Februar 1945. Das war
eineinhalb Monate nach dem Beginn der Aushebungen deutscher Zivilpersonen aus
den Gebieten östlich von Oder und Neiße (Weber et all. 1995: Bd. 1, 75-79;
Poljan 1999: 339-342). Dokumente aus Moskauer Archiven zeigen auf, dass die
Deportation deutscher Zivilpersonen zwecks Arbeitseinsatz von der sowjetischen
Führung zentral geplant und gesteuert wurde. Im November 1944 erfolgte im
Operationsgebiet der 2., 3. und 4. Ukrainischen Front (Bulgarien, Rumänien,
Ungarn, Jugoslawien, Tschechoslowakei) eine durch den NKWD koordinierte
Bestandsaufnahme der dort lebenden Deutschen, um die Anzahl der potentiellen
Arbeitskräfte deutscher Volkszugehörigkeit in diesen Staaten festzustellen. Die
Ergebnisse dieser „Deutschenzählung“ legte der Volkskommissar des Inneren
(Innenminister und NKWD-Chef) Lawrentij Berija am 15. Dezember 1944 vor. Die
Durchführung der Zwangsverschickung begann, nachdem die Gebiete von der
Sowjetarmee „befreit“ worden waren (Klein 1998: 154f, Poljan 1999: 344f,
348-350, Schipor 2019: 13f, 17-22).
Unklar ist, wann und welcher Repräsentant der
rumänischen Regierung in welcher Form von der bevorstehenden Deportation durch
die Sowjets informiert worden ist. In einer 31. Dezember 1944 datierten Ordre
des Innenministeriums Rumäniens an die Regionsinspektorate der Polizei wird auf
einen am 19. Dezember 1944 telefonisch mitgeteilten Befehl der Präsidentschaft
des Ministerrates Bezug genommen. In der Ordre sendet das Unterstaatssekretariat
für Polizeiwesen im Innenministerium in Kopie die Anordnung der
Ministerpräsidentschaft nach, in der die drei Etappen der Durchführung der
Aushebung, nach dem Erhalten des dazu erteilten Befehls, erfolgen sollten: (1)
Aushebung der Personen entsprechend der festgelegten Altersgrenzen und Tabellen
je Polizei- oder Gendarmerie-Einheiten, (2) Beförderung zum nächstgelegenen
Sammellager und (3) Übergabe der in den Städten von der Polizei Ausgehobenen bei
Ausstellen einer Namensliste mit den übergebenen Personen an die Vertreter der
Gendarmerie (Baier 1994: 37f ; Weber et all. 1995: Bd. 3: 77). Weder hier noch
in der am 3. Januar 1945 ausgesandten Anordnung der Generaldirektion der
Polizei, in der Details und Einzelheiten betreffend die Auszuhebenden und die
Internierung mitgeteilt werden, wird eine Übergabe an die Sowjets erwähnt (Baier
1994: 38f, Weber et all. 1995: Bd. 3: 79f).
Die rumänische Regierung wurde von der bevorstehenden
Zwangsverschickung offensichtlich zunächst mündlich unterrichtet (Weber et all.
1995: Bd. 1, 161). Aktenkundig ist, dass der rumänische Außenminister Constantin
Vişoianu am 3. Januar 1945 Burton Berry, dem politischen Vertreter der USA in
Bukarest, von der Absicht der sowjetischen Repräsentanten berichtete, „Bürger
deutscher Herkunft aus Rumänien auszuheben und nach Sowjetrußland zu
transferieren“ (Baier 1994: 23f, Weber et all. 1995: Bd. 3, 78). General
Wladislaw Petrowitsch Winogradow, der stellvertretende Vorsitzende der
Alliierten Kontrollkommission in Rumänien, händigte dem rumänischen
Ministerpräsidenten Nicolae Rădescu am 5. Januar 1945 Note Nr. 031 der
Alliierten Kontrollkommission aus, in der die „Mobilisierung zur Arbeit“ und der
Einsatz „gemäß den Anweisungen des [sowjetischen] Oberkommandos“ genannt werden
(Baier 1994: S. 40, Weber et all.1995: Bd. 3, S. 92, Schipor 2019: 23, 90).
Die rumäniendeutsche Bevölkerung und ihre Vertreter
vernahmen Gerüchte über die bevorstehende Zwangsverschickung. Hans Otto Roth
(1890-1953), der bedeutende Politiker der Siebenbürger Sachsen in der
Zwischenkriegszeit, berichtet in seinen Aufzeichnungen, Ministerpräsident
Rădescu habe ihn in der Audienz am 21. Dezember 1944 sybillinisch darauf
hingewiesen, alle Deutschen in Rumänien seien von „schwerwiegenden Dingen“
bedroht. Roth hatte das Gerücht über „Zusammenschreibungen von Sachsen und
Schwaben“ erstmals am 10. Dezember 1944 gehört, die diesbezüglichen
Informationen verdichteten sich am Monatsende und wurden bald bestätigt. Die
Behörden in Bukarest gaben erst am 4. Januar 1945 zu, dass die Verschickung in
die Sowjetunion vorbereitet werde. Am 8. Januar 1945 erklärt Rădescu Roth in
einer neuerlichen Audienz, die Aktion könne nicht verhindert werden (Popa 2003:
702). Roth hoffte, die Lage zumindest mildern zu können und reichte in der
Zeitspanne 10. Januar bis 22. März 1945 insgesamt 21 verschiedene Denkschriften
ein, einschließlich an die Botschaft der Sowjetunion, die ergebnislos blieben
(Popa 2003: 684-687, 688-692).
Die rumänische Regierung befasste sich am 5. und 10.
Januar 1945 in zwei Kabinettssitzungen mit der bevorstehenden Deportation. Die
Diskussionen und Beschlüsse sind nicht bekannt, Rückschlüsse können darüber aus
dem Protokoll der am 11. Januar 1945 gehaltenen Sitzung der um die
Kommunistische Partei gebildeten „National-demokratischen Front“ (Frontul
Național Democrat – FND) gezogen werden. Die von den Sowjets angeordnete
Zwangsverschickung der Rumäniendeutschen hat eine Regierungskrise ausgelöst, die
Vertreter der bürgerlichen Parteien (Nationale Bauernpartei und Nationalliberale
Partei) drohten mit dem Rücktritt aus der Regierung beziehungsweise wollten den
Ministerpräsidenten zum Rücktritt drängen, weil er den Deportationsbefehl
akzeptiert hatte, wodurch die Souveränität Rumäniens verletzt worden sei. In
einem mit dem 9. Januar 1945 datierten Protestbrief an den Ministerpräsidenten
„bezüglich der Arbeitsdeportation“ weist Dinu (Constantin I. C.) Brătianu, der
Vorsitzende der Nationalliberalen Partei und Minister für Kriegsproduktion,
darauf hin, dass die Maßnahme eine ethnische Diskriminierung bedeutet, deren
Abschaffung im Waffenstillstand stipuliert ist, und die Massendeportation zu
einer Lücke für die gesamte Produktionsleistung führt (Weber et all 1995: Bd. 3,
101-103). Die Vertreter der Kommunistischen Partei (KP) waren der Ansicht, dass
die Anordnungen der Sowjetunion angesichts der herrschenden Kriegssituation
befolgt werden müssen. Auch meinten sie, die der deutschen Minderheit
angehörenden Mitglieder der KP, der Sozialdemokratischen Partei und der
Gewerkschaften sollen auch deportiert werden, um in den Arbeitslagern
Aufklärungsarbeit zu leisten (ANR, Fond FND, 14/1945).
Ein erster schriftlicher Protest der rumänischen
Regierung gegen die Deportation wurde Winogradow am 13. Januar 1945 gesandt. In
ihm wies Ministerpräsident Rădescu auf die „schlimmste Erschütterung aller
ökonomischen und administrativen Aktivitäten des Staates“ als Folge einer
solchen Maßnahme sowie „die Verpflichtung der rumänischen Regierung […] über die
Interessen aller ihrer Untertanen, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, wachen
zu müssen“ hin. Desgleichen erwähnte er das Leid für die Betroffenen angesichts
der Deportation mitten im Winter und so weit weg von ihren Familien (Baier 1994:
S. 51-53; Weber et all. 1995: Bd. 3, S. 126-129). Im diplomatischen
Schriftwechsel zwischen Rumänien und den USA sowie Großbritannien, zeigten diese
sich vom Vorgehen der Sowjetunion überrumpelt. In einer persönlichen
Stellungnahme an seinen Außenminister Anthony Eden meinte Winston Churchill am
18. Januar 1945 jedoch: „Why are we making a fuss about the Russian deportations
in Roumania of Saxons and others? It was understood that the Russians were to
work their will in this sphere. Anyhow we cannot prevent them” (Weber et all.
1995: Bd. 3, 165f).
In der ersten Anordnung über die bevorstehenden
Aushebungen wurden als alleinige Ausnahmen vor der Zwangsverschickung Frauen mit
Kindern im Alter von unter einem Jahr sowie Arbeitsuntaugliche genannt. Am 8.
Januar 1945 wurde mitgeteilt, dass auch mit Rumänen verheiratete Frauen oder
Kranke nicht ausgehoben werden sollen, woraufhin es zu Blitzheiraten mit Rumänen
kam und sich manche Personen Krankenzeugnisse besorgten. Nach weiteren
Anordnungen galten Kinder mit einem rumänischen oder andersnationalen
Elternteil, Fachleute, die in Betrieben unersetzbar sind, Nonnen, Mönche und
Pfarrer als von der Maßnahme befreit. Diese Ergänzungen der ursprünglichen
Anordnung trafen bei den mit dem Internieren Beauftragten zum Teil erst ein, als
die Personen bereits in Viehwaggons verfrachtet auf dem Weg in die UdSSR waren.
Vielerorts wurden zunächst alle Rumäniendeutschen in den festgelegten
Altersgrenzen mitgenommen, eine Auswahlkommission sollte darüber entscheiden, ob
die Betreffenden in eine der von der Verschleppung nicht betroffene Kategorie
gehören und nach Hause geschickt werden. Solche Kommission trafen nicht überall
ein und es wurden alle Ausgehobenen mitgenommen. Wo die Zahl der auf den Listen
Eingetragenen mit jener der vor Ort vorgefundenen Deutschen nicht stimmte,
wurden auch jüngere oder ältere Personen als die in den festgelegten
Altersgrenzen mitgenommen. Manche Personen sind von der Straße weg interniert
worden, andere konnten die im Aushebungsbefehl mitgeteilte warme Kleidung,
Bettwäsche, Besteck und Lebensmittel mitnehmen (Baier 1994: 38-45, Weber et all.
1995: Bd. 3, 93, 103-107, 113-116, 132-135, 145-165).
Dass eine Verschickung „nach Russland” bevorstand, vermuteten viele Deutsche
in Rumänien. Seit dem Frontwechsel Rumäniens an die Seite der Alliierten am
23. August 1944 hatten mehrere Registrierungen der „Volksdeutschen“ sowie
der in Rumänien anwesenden deutschen Staatsbürger stattgefunden. Viele
ehemalige Deportierte sind der Ansicht, dass die im September 1944
durchgeführte Registrierung bereits im Hinblick auf die Deportation erfolgt
sei, was von der Aktenlage widerlegt wird. Vermutlich handelte es sich um
generelle „Bestandsaufnahmen“ für den Fall einer Umsiedlung oder
Vertreibung.
Die von gemischten rumänisch-sowjetischen, oftmals aber auch nur rumänischen
Patrouillen, Gendarmen oder Militärangehörigen Ausgehobenen wurden in
„Sammelstellen“ gebracht, die in Schulen, Kulturheimen oder gar Kinos
eingerichtet waren. Wenige Tage später brachte man sie zum Bahnhof, wo die
Viehwaggons für den Abtransport bereitstanden. Aus dem Amtsbereich
Kronstadt/Braşov (der das gesamte Südsiebenbürgen umfasst) fuhren – einer Note
vom 2. Februar 1945 zufolge – zwischen dem 16. und 29. Januar 1945 insgesamt 21
Züge mit zwischen 10 und 60 (Vieh)Waggons mit „ausgehobenen Sachsen“ ab (Baier
1994: 88, Schipor 2019: 47).
„In der deutschen Schule war die Sammelstelle, von wo uns das schwarze
Auto in die Karlsburger Festung führte. A, 21. Januar wurden wir auf dem Bahnhof
in Viehwaggons aufgeladen. Wie schwer war es für uns, als wir unsere Angehörigen
entdeckten, die bitter weinend sich von weitem diesen traurigen Akt ansahen, sie
durften sich uns nicht mehr nähern. Keiner wusste, wohin die Reise ging und für
wie lange. So fuhren wir unserem ungewissen Schicksal entgegen.“ (Maria
Kellinger, Petersdorf, in: Russland-Deportierte 1992: 88).
Die Verschleppung der Deutschen hat die Mitbürger aber auch die rumänischen
und ausländischen Beobachter betroffen gemacht. Vorhanden sind zahlreiche
Berichte von rumänischen Polizei- und Gendarmerie-Inspektoraten sowie von
ausländischen Diplomaten, in denen die Szenen wiedergegeben sind, die sich
abgespielt haben, wenn zum Beispiel Eltern von ihren kleinen Kindern getrennt
wurden. Ebenfalls berichtet wird von Selbstmorden, die begangen wurden, um der
Deportation zu entgehen, von verzweifelten Versuchen, die willkürlich
Ausgehobenen aus den Waggons zu befreien, Personen zu verstecken sowie von
Übergriffen bei der Aushebung. Viele Rumänen in Siebenbürgen waren beunruhigt,
da sie fürchteten, dass sie bei einer nächsten Operation in die Sowjetunion
deportiert werden (Baier 1994: 67-86, Weber et all. 1995: Bd. 3, 144-151,
176-183, 196-202, Schipor 2019: 43-46).
Da Informationen über die geplanten Aushebungen durchgesickert waren, konnten
einige Deutschen ihre Nationalität oder ihren Aufenthaltsort wechseln oder sich
verstecken. Es waren oftmals rumänische Nachbarn, die von der Aushebung Bedrohte
bei sich aufnahmen. Auch haben einige der Polizei- und Gendarmerie-Angehörigen
den bewachten Deutschen zu verstehen gegeben, sie würden nicht hinschauen, wenn
sie verschwinden.
Am 22. Februar 1945 erstattete Berija Bericht: Im Zeitraum 25. Dezember 1944 –
31. Januar 1945 seien in den fünf Staaten 112.480 Personen – 61.375 Männer und
51.105 Frauen – „mobilisiert, interniert und zur Arbeit in die UdSSR gebracht
worden“. Den höchsten Anteil – 69.332 Personen – machten die Deutschen aus
Rumänien aus. Mit inbegriffen sind in der Zahl auch 484 Deutsche aus
Nordsiebenbürgen. Es handelt sich hier um Siebenbürger Sachsen aus der
Bistritzer und Klausenburger Gegend, die Sathmarschwaben, in den Sammelpunkten
Stanislau/Sanislau, Großkarol/Carei und Sathmar/Satu Mare interniert, gehörten
zu den 31.923 Personen, die aus Ungarn verschickt wurden (Klein 1998: 157,
Poljan 1999: 353, 355f).
Die oben vom NKWD angegebene Zahl der knapp 70.000 deportierten
Rumäniendeutschen wird in einem Bericht an den rumänischen Ministerpräsidenten
von 1947 bestätigt. Anhand von Daten des Innen- und Außenministeriums wird darin
angegeben, 1945 seien 70.148 rumänische Staatsbürger, in der großen Mehrheit
deutscher Herkunft, in die UdSSR zur Arbeit geschickt worden plus 300 deutsche
Staatsangehörige aus den Gefangenenlagern Slobozia und Târgu Jiu (Baier 1994:
115, Weber et all. 1995: Bd. 3, 269). In einer Statistik der sowjetischen
Behörden zu den „mobilisierten und internierten (Volks)Deutschen“ vom März 1946
betrug die Zahl der Rumäniendeutschen 53.946, davon 27.680 Frauen und 26.266
(Karner 1995: 50). Die Zahl kann stimmen: Die ersten arbeitsunfähig Gewordenen
wurden im Spätherbst 1945 heimgebracht, weitere Krankentransporte erfolgten im
Februar 1946, im Winter 1945/1946 hatte es sehr viele Tote infolge von Hunger,
Krankheit und Arbeitsunfällen gegeben.
„Als Ende April 1945 die Kantinenkost von dreimal täglich Kohlsuppe und etwas
Grütze auf Gurkensuppe und kleine Salzfische umgestellt wurde, erfolgte eine
Massenerkrankung an Wassersucht. Die Folge davon war ein rasches Ansteigen der
Todesfälle, wobei der 23. Mai 1945 mit 123 Toten an einem einzigen Tag eine
Höchstzahl erreichte. Auch der am 29. August 1945 ausgebrochene Typhusepidemie
fielen – infolge von totalem Mangel an Medikamenten – in den Lagern von
Chanshenkowo, Buros, Jasinowka, Resnaj, Mospino und Nishnaja Krymka über 300
Menschen zum Opfer.“ (Gerhard Theiß, Günther Wagner, Arbeitsbataillon 1024,
in: Schässburger Nachbarschaft 1994, 77)
„1945-46 gaben Hunger und Arbeit ihnen [den Frauen] das Aussehen von Greisinnen.
Die Verlausung zwang uns, manche Haare abzuschneiden, um die Köpfe wieder rein
zu bekommen. In dieser Zeit des körperlichen Verfalls sowie geistigen Stumpfheit
und Unduldsamkeit war ich manchmal Zeuge ekelhafter Szenen von Zänkereien und
auch Schlägereien unter ihnen, hervorgerufen durch kleine Diebstähle oder
sonstige Nichtigkeiten.“ (Hans Juchum, Verschleppt 1991, 222)
Laut statistischen Erhebungen des Forscherteams um Prof. Dr. Georg Weber haben
3076 (knapp 12 Prozent) der erfassten 30.336 Siebenbürger Sachsen die
Deportation nicht überlebt. Die ersten Toten gab es bereits auf der langen Fahrt
in Viehwaggons bei klirrender Kälte. Die schweren Arbeitsbedingungen meist im
Kohlenbergwerk, wohin die Frauen und Männer zu Fuß einen langen Weg aus dem
Lager zurücklegen mussten, die schlechte und wenig Nahrung, die katastrophalen
Lebensbedingungen, Arbeitsunfälle aber auch das Heimweh, führten sehr schnell zu
weiteren Toten. Ca. 10 Prozent der Siebenbürger Sachsen starben in den Lagern,
der Rest auf der Heimfahrt oder kurz nach der Rückkehr. Die Quote der Toten ist
bei den Männern dreimal so hoch wie bei den Frauen, erklärbar unter anderem
dadurch, dass die Frauen sich besser selbst versorgten, ein bedeutenderer Anteil
nicht im Bergwerk arbeiten musste, die Männer ihre Lebensmittel oft für
Zigaretten tauschten und es sich bei einem Teil von ihnen um jene handelte, die
aus dem einen oder anderen Grund kriegsuntauglich gewesen waren. Die Todesrate
variiert desgleichen nach Lager und Arbeitsplatz sowie nach willkürlichem
Vorgehen bei der Aushebung bzw. dem Einhalten der Altersgrenzen (Weber et all.
1995: Bd. 1, 291-323).
Den Erhebungen von Weber et all. zufolge hat der Anteil der Ausgehobenen in den
damaligen Verwaltungskreisen Hermannstadt, Fogarasch, Kronstadt und Große Kokel
ca. 14,5 Prozent der Gesamtgemeinschaft der dort lebenden Siebenbürger Sachsen
betragen, im Kreis Alba waren es 17,4 Prozent und im Kreis Kleine Kokel gar 20
Prozent. In den beiden letztgenannten Verwaltungskreisen lebte die sächsische
Bevölkerung vorrangig in Dörfern, wo die Übergriffe bei den Aushebungen häufiger
waren. Im Verwaltungskreis Alba wurden im Fall von 14 Prozent der Männer und 18
Prozent der Frauen die festgelegten Altersgrenzen nicht beachtet, im
Verwaltungskreis Kleine Kokel waren 20 Prozent der ausgehobenen Männer jünger
oder älter als 17 bis 45 Jahre und 25 Prozent der Frauen jünger oder älter als
18 bis 30 Jahre gewesen. (Weber et all. 1995: Bd. 1, 234, 239). Insgesamt wurden
ca. 15 Prozent der sächsischen Bevölkerung Siebenbürgens deportiert (Weber et
all. 1995: Bd. 1, 247), zurück blieben viele elternlose Kinder und betagte
Personen. In Schäßburg zum Beispiel hinterließen 455 Deportierte 333 Kinder
(Schäßburger Nachbarschaft 1994: 31).
In Stalins Deportationsbefehl war angegeben, dass die „mobilisierten Deutschen
zum Wiederaufbau der Bergbauindustrie im Donezbecken und der Schwarzmetallurgie
des Südens” eingesetzt werden sollen. Die meisten Rumäniendeutschen wurden in
Arbeitslager im Donezbecken gebracht, einige gelangten in den Ural, wo sie
ebenfalls im Bergbau arbeiteten. Im Kommunismus wurde bei der
Arbeitsstellenbesetzung zwischen Männern und Frauen kein Unterschied gemacht, so
dass laut Weber et all. 33,7 Prozent der Frauen im Bergwerk und 31,2 Prozent auf
Baustellen arbeiteten. Zum Vergleich: bei den Männern waren 39,3 Prozent im
Bergwerk und 24,9 Prozent beim Bau im Einsatz. Die weiteren Personen leisteten
Arbeiten in der Landwirtschaft, im Handwerk oder Dienstleistungen (Weber et all.
1995: Bd. 1, 275).
Jene Deportierten, die krank und arbeitsuntauglich geworden waren oder Frauen,
die trotz Schwangerschaft mitgenommen und inzwischen entbunden hatten, wurden in
mehreren Krankentransporten von Oktober bis Dezember 1945 ins Land
zurückgebracht. Krankentransporte hat es auch in den Jahren 1946 und 1947
gegeben, wobei einige in die damalige Ostzone – d.h. sowjetische Besatzungszone
– geleitet wurden (Weber et all. 1995: Bd. 1, 286). Da bis zur Unterzeichnung
des Friedensvertrags zwischen Rumänien und den Alliierten am 10. Februar 1947 in
Paris unklar war, ob die Deutschen aus Rumänien nicht ausgewiesen werden
beziehungsweise ihr Status in Rumänien ungeklärt war, durften die ins Ausland
gelangten Rumäniendeutschen nicht ins Land zurückkehren und jene, die dennoch
illegal über die Grenze kamen, gelangten ins Gefängnis oder Arbeitslager im Land
(Baier 1994: 109-116, Baier 2011: 138-149). Einige der in die Ostzone gebrachten
Deportierten blieben dort, andere gingen in die „Westzone“. Ab dem Jahr 1948
kamen alle Transporte mit arbeitsunfähig Gewordenen nach Rumänien zurück.
Drei Viertel der Deportierten wurden in Rumänien
freigelassen, knapp ein Viertel in Deutschland (Weber et al. 1995: Bd. 1, S.
290). Fehlte in der deutschen Fassung JL
Bei der „Mobilisierung“ zur Zwangsarbeit wurde gesagt, es handele sich um eine
Maßnahme zu Kriegszeiten, es ist jedoch anzunehmen, dass der Arbeitseinsatz für
die Dauer eines Fünfjahrplanes vorgesehen war. Jene, die im Arbeitslager nicht
als ehemalige NS-Funktionäre identifiziert oder wegen eines Vergehens in ein
Straflager versetzt worden waren und dem Lageraufenthalt gestrotzt hatten, kamen
Ende 1949 – Anfang 1950 ins Land zurück (Schipor 2019: 59-65). Von den in der
Statistik erfassten 30.336 deportierten Siebenbürger Sachsen konnten im Fall von
23.506 Personen Angaben über das Land, in das sie zurückgekehrt sind, ermittelt
werden. Im Fall von 74,7 Prozent war dieses Rumänien, 25 Prozent gelangten nach
Deutschland, 55 Personen gingen nach Österreich und 7 blieben in der Sowjetunion
(Weber et all. 1995: Bd. 1, 285).
In manchen Orten hatten sowjetisch-rumänische gemischte Patrouillen die
Aushebungen vorgenommen, in anderen wurden die rumänischen Gendarmen oder
Polizisten allein losgeschickt. Im kollektiven Bewusstsein der
Erlebnisgeneration hat sich – auch auf Grund der bis 1948 gegen die
Rumäniendeutschen pauschal getroffenen Verfolgungsmaßnahmen – die Überzeugung
festgesetzt, die Sowjets hätten Arbeitskräfte gefordert und Rumänien habe „die
Deutschen“ ausgeliefert. Die „Russlanddeportation“ wird als Moment des
Vertrauensbruchs der deutschen Gemeinschaften zu Rumänien betrachtet, selbst
wenn die Enteignungen für die soziale Struktur und Transformation der
Gemeinschaften tiefergehende Folgen hatten.
Das Anrechnen der in der Sowjetunion gearbeiteten Jahre bei der Rente hat
das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei bereits in den 1950er-Jahren
beschlossen. Entsprechend erhielten die ehemaligen Deportierten bereits vor
der politischen Wende von Dezember 1989 in Rumänien auch für die in der
UdSSR verbrachten Monate und Jahre Rente. Im Dezember 1990 wurden die zur
Zwangsarbeit in die Sowjetunion Verschleppten auf Grund von Gesetz Nr.
118/1990 zur Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen von der
am 6. März 1945 eingesetzten kommunistischen Diktatur verfolgt oder nach der
Waffenumkehr Rumäniens vom 23. August 1944 ins Ausland deportiert wurden als
politisch Verfolgte anerkannt und erhalten seither eine Zusatzrente sowie
die den ehemaligen politisch Verfolgten zuerkannten Vergünstigungen
(Steuerfreiheit, Gratis-Abo bei Telefon, u.a.) aufgrund von Gesetz 118/1990.
Seit 2013 kommen auch die im Ausland lebenden ehemaligen Deportierten die
vom rumänischen Staat gezahlte Zusatzrente. 2020 wurde durch Novellierung
des Gesetzes 118/1990 (durch Gesetz Nr. 232/2020, im Amtsblatt Nr.
1036/5.11.2020 veröffentlicht) eine Entschädigungszahlung auch auf die
Hinterbliebenen – d.h. Witwen oder Witwer, in den meisten Fällen jedoch die
Kinder – ausgeweitet.
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13.4 Wissenschaftliche Forschung und
künstlerische Verarbeitung |
|
Die kompletteste wissenschaftliche Arbeit zur Deportation von Siebenbürger
Sachsen in die Sowjetunion hat ein Soziologen-Team der Universität Münster
unter der Leitung von Prof. Dr. Georg Weber (1932-2013), Theologe und
Soziologe an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Spezialbereich
Migrationssoziologie, durchgeführt. 1995 in drei Bänden erschienen, fußt der
historische Teil auf Dokumenten aus amerikanischen, britischen, rumänischen
sowie Schweizer Archiven, neben statistischen Daten werden in einem
soziologischen Teil narrative Interviews ausgewertet und sodann die in der
Deportation und danach entstandenen Tagebücher, Literatur und Kunst
interpretiert (Weber et. all. 1995). Stefan Karner wertete in seinem
ebenfalls 1995 veröffentlichten Buch Quellen aus sowjetischen Archiven auch
zu den „mobilisierten und internierten Volksdeutschen“, darunter auch aus
Rumänien, aus (Karner 1995). Ebenfalls Dokumente aus sowjetischen Archiven
standen den Beiträgen und Büchern von Pawel M. Poljan zum Thema Zwangsarbeit
zu Grunde (Poljan 1997, 2003) und Ilie Schipor (2019).
In Rumänien begann die historische Erforschung des Themas nach 1990, als die
Archivalien dazu schrittweise zugänglich wurden. Nachdem das Thema und die
Problematik zunächst vorrangig von Vertretern der deutschen Minderheit behandelt
wurde, sind zwischenzeitlich eine Reihe Beiträge und Publikationen, oftmals
ausgehend von Interviews mit Betroffen, deren Kindern sowie Zeitzeugen,
erschienen.
Ein erstes literarisches Werk zum Thema Deportation erschien 1949 in
Frankreich: Rainer Biemel veröffentlichte unter dem Namen Jean Rounault den
Roman Mon ami Vassia (Mein Freund Wassja). Ein weiterer Roman, Eine Handvoll
Machorka von Bernhard Ohsam, wurde 1958 in Deutschland gedruckt. In die
Weltliteratur verhalf dem Thema der 2009 von Herta Müller für den Roman
Atemschaukel erhaltene Nobelpreis. Literarisch verarbeitet wurde das Thema in
weiteren Romanen u.a. von Erwin Wittstock (Januar ’45 oder Die höhere Pflicht,
Bukarest 1998) und Joachim Wittstock (Bestätigt und besiegelt. Bukarest 2003).
Erschienen ist desgleichen ein Gedichtband mit in der Deportation verfassten
Versen (Anni Hubbes: So lang mein Herz noch glüht, Kronstadt 1994).
Zeitzeugenberichte beziehungsweise Schilderungen der Verschleppung und
Tagebuchnotizen aus der Deportation sind insbesondere seit 1990 in Buchform,
Sammelbänden und/oder in Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt worden.
Gesammelt worden sind Zeichnungen, Grafiken und Gemälde, die während der
Verschleppung und danach entstanden sind. Zusammen mit Fotografien, Reimen,
Versen und Sprüchen sind einige in Lagerlyrik (Hermannstadt 2015) erschienen.
Zeugnisse der Verschleppung in sowjetische Arbeitslager waren in mehreren
Ausstellungen zu sehen, verzeichnet sind sie u.a. im Katalog der Exposition des
Siebenbürgischen Museums Gundelsheim ‚… skoro damoi!‘ Hoffnung und Verzweiflung
(Sedler 2020).
Zeitzeugenberichte aber auch Dokumente zur Deportation sind auf mehreren
online-Plattformen zu finden, wie:
Die Deportation zur Zwangsarbeit in die UdSSR wurde in mehreren
Dokumentarfilmen, Theaterstücken sowie Tanz thematisiert.
ANR (Arhivele Nationale Istorice ale Romaniei,
Nationales Historisches Archiv Rumäniens), Fond FND, Dossier 14/1945.
Baier, Hannelore (Hg.), 1994: Deportarea etnicilor germani din România în
Uniunea Sovietică 1945, Sibiu.
Karner, Stefan, 1995: Im Archipel GUPVI. Kriegsgefangenschaft und
Internierung in der Sowjetunion 1941-1956, Wien, München.
Klein, Günter, 1998: Im Lichte sowjetischer Quellen. Die Deportation
Deutscher aus Rumänien zur Zwangsarbeit in die UdSSR 1945. In: Südostdeutsche
Vierteljahresblätter, München, Nr. 2.
Lagerlyrik 2015: Günter Cuernetzky, Renate Weber-Schlenther, Luzian Geier,
Hans-Werner Schuster, Erwin-Josef Tigla (Hgg.): Gedichte, Fotografien,
Zeichnungen, Lieder, Verse, Reime, Sprüche. Bonn – Hermannstadt.
Poljan, Pawel M., 1999: Westarbeiter: Reparationen durch Arbeitskraft. In:
Lager, Zwangsarbeiter, Vertreibung und Deportationen in der Sowjetunion und in
Deutschland 1933-1945, Essen.
Poljan, Pawel M., 2003: Against their Will. The History and Geography of
Forced Migrations in the USSR, Budapest, New York.
Popa, Klaus (Hg.), 2003: Die Rumäniendeutschen zwischen Demokratie und
Diktatur. Der politische Nachlass von Hans Otto Roth 1919-1951. Frankfurt am
Main, Berlin, Bern.
Russland-Deportierte 1992: Russland-Deportierte erinnern sich. Schicksale
Volksdeutscher aus Rumänien 1945-1956. Bukarest 1992.
Schässburger Nachbarschaft e.V. Heilbronn (Hg.), 1994: Die Deportation der
Schässburger in die UdSSR, Heilbronn.
Schipor, Ilie, 2019: Deportarea în fosta URSS a etnicilor germani din
România. Argumente arhivistice ruse, Sibiu/Hermannstadt 2019; in deutscher
Übersetzung: Die Deportation von Rumäniendeutschen in die UdSSR. Argumente aus
russischen Archiven, Sibiu/Hermannstadt 2023.
Sedler, Irmgard, 2020: „‚… skoro damoi!‘ Hoffnung und Verzweiflung.
Siebenbürger Sachsen in sowjetischen Arbeitslagern 1945-1949“, Siebenbürgisches
Museum Gundelsheim; 2. erweiterte Auflage: Hermannstadt/Sibiu 2022.
Verschleppt 1991: Verschleppt in die Sowjetunion. Aufzeichnungen von Hans
Zikeli, Ursula Kaiser-Hochfeldt, Hans und Frieda Juchum. München 1991.
Weber, Georg, Weber-Schlenther, Renate, Nassehi Armin, Sill Oliver, Kneer
Georg, 1995: Die Deportation von Siebenbürger Sachsen in die Sowjetunion
1945-1949, Weimar, Wien.
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