Siebenbürger Sachsen - Ein Porträt
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13. Kapitel: Deportation zur Zwangsarbeit in der Sowjetunion

von Hannelore Baier

„Russland-Jahre“, die überraschende und unerklärbare Aushebung, der Abtransport in Viehwaggons in die Sowjetunion zur Zwangsarbeit, der erlittene Hunger und die Ungewissheit über die Heimkehr, die in den meisten Fällen nach Ableistung von fünf Arbeitsjahren erfolgte, hat sich im kollektiven Gedächtnis der Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen als tiefes Trauma festgesetzt. Ein Motiv dafür ist auch die Tatsache, dass von der Zwangsverschleppung nicht die Betroffenen allein, sondern auch ihre Familien und also die gesamte Gemeinschaft betroffen war.

Im Gemeinwissen der Siebenbürger Sachsen herrscht die Überzeugung, die Maßnahme sei eine Willkürmaßnahme des an die Seite der Alliierten getretenen Rumänien gegenüber den Mitgliedern der deutschen Minderheit. War die Zwangsaushebung und Verschleppung zur Aufbauarbeit jedoch tatsächlich von der rumänischen Regierung angeordnet worden und also eine Art Bestrafung der Sachsen und Schwaben für ihr nationalsozialistisches Mitläufertum? Die zumeist erst nach 1990 zugänglich gewordenen Dokumente aus den historischen Archiven stützen diese These nicht.

Im Folgenden wird (1) der historische Kontext, die Anordnungen und der Ablauf der Zwangsaushebung und Verschleppung in die Sowjetunion dargestellt, (2) auf die Gruppe der Betroffenen und ihrer Familienangehörigen eingegangen, (3) die Wiedergutmachung sowie (4) die wissenschaftliche Forschung und die künstlerische Bearbeitung des Themas eingegangen.


13.1 Die Zwangsaushebung zur „Aufbauarbeit“ in der Sowjetunion Seitenanfang

Am 10. Januar 1945 begannen die Aushebungen von Frauen und Männern deutscher Volkszugehörigkeit im Banat, in Bukarest und in Kronstadt. In Hermannstadt und in anderen Orten Südsiebenbürgens wurden die Rumäniendeutschen ab dem 13. Januar 1945 von gemischten Patrouillen aus rumänischen Polizei- oder Gendarmerie- und sowjetischen Militärangehörigen von zu Hause fortgebracht. Laut Anordnung sollten bis zum 20. Januar alle arbeitstauglichen Männer im Alter von 17 bis 45 und Frauen im Alter von 18 bis 30 Jahren ausgehoben werden, doch wurden diese Altersgrenzen sehr oft nicht eingehalten (Baier 1994: 40, Weber et all. 1995: Bd. 3, 103f: Schipor 2019: 23, 90).

Die Deportation der Siebenbürger Sachsen zur Zwangsarbeit in der Sowjetunion erfolgte im Rahmen der „Mobilisierung und Internierung aller arbeitsfähigen Deutschen“ sowohl deutscher als auch anderer Staatsangehörigkeit aus Rumänien, Jugoslawien, Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei. Die Aushebung und Verbringung in die Arbeitslager erfolgte auf Grund des am 16. Dezember 1944 von Stalin unterzeichneten Geheimbefehls Nr. 7161ss des Staatskomitees für Verteidigung. Der Anordnung zufolge oblagen die Leitung und die Organisation der Mobilisierung dem NKWD (Volkskommissariat für innere Angelegenheiten, Narodny Kommissariat Wnutrennich Del).. Zwecks Durchführung sollten die Befehlshaber der Ukrainischen Front bzw. die stellvertretenden Vorsitzenden der Alliierten Kontrollkommissionen Verbindung zu den Regierungsstellen der betreffenden Länder aufnehmen. Im Deportationsbefehl festgeschrieben war, dass die mobilisierten Deutschen zum Wiederaufbau der Bergbauindustrie im Donezbecken und der Schwarzmetallurgie des Südens der Ukraine einzusetzen sind. Der letzte des 10-Punkte-Befehls von Stalin orderte an, die Mobilisierung im Dezember 1944 und Januar 1945 durchzuführen und das Eintreffen an den Arbeitsorte bis zum 15. Februar 1945 abzuschließen (Karner 1995: 25-27, Klein 1998: 155f, Poljan 1999: 345-347, Schipor 2019:15).

Die Deportation und das Nutzen deutscher Arbeitskräfte als mögliche Reparationsleistung zum Wiederaufbau der Sowjetunion wurde in den Vorbereitungen der Außenministerkonferenz der Alliierten in Moskau (Oktober 1943) sowie jener der Teheran-Konferenz (November/Dezember 1943) angesprochen, ohne dass es jedoch zu einer Einigung gekommen wäre. Reparationen in Form von Arbeitsleistungen waren in dem am 12. September 1944 zwischen Rumänien und den Alliierten unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen nicht vorgesehen. Eine Übereinkunft über deutsche Reparationszahlungen, einschließlich deutscher Arbeitsleistungen, erfolgte auf der Konferenz in Jalta im Februar 1945. Das war eineinhalb Monate nach dem Beginn der Aushebungen deutscher Zivilpersonen aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße (Weber et all. 1995: Bd. 1, 75-79; Poljan 1999: 339-342). Dokumente aus Moskauer Archiven zeigen auf, dass die Deportation deutscher Zivilpersonen zwecks Arbeitseinsatz von der sowjetischen Führung zentral geplant und gesteuert wurde. Im November 1944 erfolgte im Operationsgebiet der 2., 3. und 4. Ukrainischen Front (Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Jugoslawien, Tschechoslowakei) eine durch den NKWD koordinierte Bestandsaufnahme der dort lebenden Deutschen, um die Anzahl der potentiellen Arbeitskräfte deutscher Volkszugehörigkeit in diesen Staaten festzustellen. Die Ergebnisse dieser „Deutschenzählung“ legte der Volkskommissar des Inneren (Innenminister und NKWD-Chef) Lawrentij Berija am 15. Dezember 1944 vor. Die Durchführung der Zwangsverschickung begann, nachdem die Gebiete von der Sowjetarmee „befreit“ worden waren (Klein 1998: 154f, Poljan 1999: 344f, 348-350, Schipor 2019: 13f, 17-22).

Unklar ist, wann und welcher Repräsentant der rumänischen Regierung in welcher Form von der bevorstehenden Deportation durch die Sowjets informiert worden ist. In einer 31. Dezember 1944 datierten Ordre des Innenministeriums Rumäniens an die Regionsinspektorate der Polizei wird auf einen am 19. Dezember 1944 telefonisch mitgeteilten Befehl der Präsidentschaft des Ministerrates Bezug genommen. In der Ordre sendet das Unterstaatssekretariat für Polizeiwesen im Innenministerium in Kopie die Anordnung der Ministerpräsidentschaft nach, in der die drei Etappen der Durchführung der Aushebung, nach dem Erhalten des dazu erteilten Befehls, erfolgen sollten: (1) Aushebung der Personen entsprechend der festgelegten Altersgrenzen und Tabellen je Polizei- oder Gendarmerie-Einheiten, (2) Beförderung zum nächstgelegenen Sammellager und (3) Übergabe der in den Städten von der Polizei Ausgehobenen bei Ausstellen einer Namensliste mit den übergebenen Personen an die Vertreter der Gendarmerie (Baier 1994: 37f ; Weber et all. 1995: Bd. 3: 77). Weder hier noch in der am 3. Januar 1945 ausgesandten Anordnung der Generaldirektion der Polizei, in der Details und Einzelheiten betreffend die Auszuhebenden und die Internierung mitgeteilt werden, wird eine Übergabe an die Sowjets erwähnt (Baier 1994: 38f, Weber et all. 1995: Bd. 3: 79f).

Die rumänische Regierung wurde von der bevorstehenden Zwangsverschickung offensichtlich zunächst mündlich unterrichtet (Weber et all. 1995: Bd. 1, 161). Aktenkundig ist, dass der rumänische Außenminister Constantin Vişoianu am 3. Januar 1945 Burton Berry, dem politischen Vertreter der USA in Bukarest, von der Absicht der sowjetischen Repräsentanten berichtete, „Bürger deutscher Herkunft aus Rumänien auszuheben und nach Sowjetrußland zu transferieren“ (Baier 1994: 23f, Weber et all. 1995: Bd. 3, 78). General Wladislaw Petrowitsch Winogradow, der stellvertretende Vorsitzende der Alliierten Kontrollkommission in Rumänien, händigte dem rumänischen Ministerpräsidenten Nicolae Rădescu am 5. Januar 1945 Note Nr. 031 der Alliierten Kontrollkommission aus, in der die „Mobilisierung zur Arbeit“ und der Einsatz „gemäß den Anweisungen des [sowjetischen] Oberkommandos“ genannt werden (Baier 1994: S. 40, Weber et all.1995: Bd. 3, S. 92, Schipor 2019: 23, 90).

Die rumäniendeutsche Bevölkerung und ihre Vertreter vernahmen Gerüchte über die bevorstehende Zwangsverschickung. Hans Otto Roth (1890-1953), der bedeutende Politiker der Siebenbürger Sachsen in der Zwischenkriegszeit, berichtet in seinen Aufzeichnungen, Ministerpräsident Rădescu habe ihn in der Audienz am 21. Dezember 1944 sybillinisch darauf hingewiesen, alle Deutschen in Rumänien seien von „schwerwiegenden Dingen“ bedroht. Roth hatte das Gerücht über „Zusammenschreibungen von Sachsen und Schwaben“ erstmals am 10. Dezember 1944 gehört, die diesbezüglichen Informationen verdichteten sich am Monatsende und wurden bald bestätigt. Die Behörden in Bukarest gaben erst am 4. Januar 1945 zu, dass die Verschickung in die Sowjetunion vorbereitet werde. Am 8. Januar 1945 erklärt Rădescu Roth in einer neuerlichen Audienz, die Aktion könne nicht verhindert werden (Popa 2003: 702). Roth hoffte, die Lage zumindest mildern zu können und reichte in der Zeitspanne 10. Januar bis 22. März 1945 insgesamt 21 verschiedene Denkschriften ein, einschließlich an die Botschaft der Sowjetunion, die ergebnislos blieben (Popa 2003: 684-687, 688-692).

Die rumänische Regierung befasste sich am 5. und 10. Januar 1945 in zwei Kabinettssitzungen mit der bevorstehenden Deportation. Die Diskussionen und Beschlüsse sind nicht bekannt, Rückschlüsse können darüber aus dem Protokoll der am 11. Januar 1945 gehaltenen Sitzung der um die Kommunistische Partei gebildeten „National-demokratischen Front“ (Frontul Național Democrat – FND) gezogen werden. Die von den Sowjets angeordnete Zwangsverschickung der Rumäniendeutschen hat eine Regierungskrise ausgelöst, die Vertreter der bürgerlichen Parteien (Nationale Bauernpartei und Nationalliberale Partei) drohten mit dem Rücktritt aus der Regierung beziehungsweise wollten den Ministerpräsidenten zum Rücktritt drängen, weil er den Deportationsbefehl akzeptiert hatte, wodurch die Souveränität Rumäniens verletzt worden sei. In einem mit dem 9. Januar 1945 datierten Protestbrief an den Ministerpräsidenten „bezüglich der Arbeitsdeportation“ weist Dinu (Constantin I. C.) Brătianu, der Vorsitzende der Nationalliberalen Partei und Minister für Kriegsproduktion, darauf hin, dass die Maßnahme eine ethnische Diskriminierung bedeutet, deren Abschaffung im Waffenstillstand stipuliert ist, und die Massendeportation zu einer Lücke für die gesamte Produktionsleistung führt (Weber et all 1995: Bd. 3, 101-103). Die Vertreter der Kommunistischen Partei (KP) waren der Ansicht, dass die Anordnungen der Sowjetunion angesichts der herrschenden Kriegssituation befolgt werden müssen. Auch meinten sie, die der deutschen Minderheit angehörenden Mitglieder der KP, der Sozialdemokratischen Partei und der Gewerkschaften sollen auch deportiert werden, um in den Arbeitslagern Aufklärungsarbeit zu leisten (ANR, Fond FND, 14/1945).

Ein erster schriftlicher Protest der rumänischen Regierung gegen die Deportation wurde Winogradow am 13. Januar 1945 gesandt. In ihm wies Ministerpräsident Rădescu auf die „schlimmste Erschütterung aller ökonomischen und administrativen Aktivitäten des Staates“ als Folge einer solchen Maßnahme sowie „die Verpflichtung der rumänischen Regierung […] über die Interessen aller ihrer Untertanen, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, wachen zu müssen“ hin. Desgleichen erwähnte er das Leid für die Betroffenen angesichts der Deportation mitten im Winter und so weit weg von ihren Familien (Baier 1994: S. 51-53; Weber et all. 1995: Bd. 3, S. 126-129). Im diplomatischen Schriftwechsel zwischen Rumänien und den USA sowie Großbritannien, zeigten diese sich vom Vorgehen der Sowjetunion überrumpelt. In einer persönlichen Stellungnahme an seinen Außenminister Anthony Eden meinte Winston Churchill am 18. Januar 1945 jedoch: „Why are we making a fuss about the Russian deportations in Roumania of Saxons and others? It was understood that the Russians were to work their will in this sphere. Anyhow we cannot prevent them” (Weber et all. 1995: Bd. 3, 165f).

In der ersten Anordnung über die bevorstehenden Aushebungen wurden als alleinige Ausnahmen vor der Zwangsverschickung Frauen mit Kindern im Alter von unter einem Jahr sowie Arbeitsuntaugliche genannt. Am 8. Januar 1945 wurde mitgeteilt, dass auch mit Rumänen verheiratete Frauen oder Kranke nicht ausgehoben werden sollen, woraufhin es zu Blitzheiraten mit Rumänen kam und sich manche Personen Krankenzeugnisse besorgten. Nach weiteren Anordnungen galten Kinder mit einem rumänischen oder andersnationalen Elternteil, Fachleute, die in Betrieben unersetzbar sind, Nonnen, Mönche und Pfarrer als von der Maßnahme befreit. Diese Ergänzungen der ursprünglichen Anordnung trafen bei den mit dem Internieren Beauftragten zum Teil erst ein, als die Personen bereits in Viehwaggons verfrachtet auf dem Weg in die UdSSR waren. Vielerorts wurden zunächst alle Rumäniendeutschen in den festgelegten Altersgrenzen mitgenommen, eine Auswahlkommission sollte darüber entscheiden, ob die Betreffenden in eine der von der Verschleppung nicht betroffene Kategorie gehören und nach Hause geschickt werden. Solche Kommission trafen nicht überall ein und es wurden alle Ausgehobenen mitgenommen. Wo die Zahl der auf den Listen Eingetragenen mit jener der vor Ort vorgefundenen Deutschen nicht stimmte, wurden auch jüngere oder ältere Personen als die in den festgelegten Altersgrenzen mitgenommen. Manche Personen sind von der Straße weg interniert worden, andere konnten die im Aushebungsbefehl mitgeteilte warme Kleidung, Bettwäsche, Besteck und Lebensmittel mitnehmen (Baier 1994: 38-45, Weber et all. 1995: Bd. 3, 93, 103-107, 113-116, 132-135, 145-165).


13.2 Die Deportierten Seitenanfang

Dass eine Verschickung „nach Russland” bevorstand, vermuteten viele Deutsche in Rumänien. Seit dem Frontwechsel Rumäniens an die Seite der Alliierten am 23. August 1944 hatten mehrere Registrierungen der „Volksdeutschen“ sowie der in Rumänien anwesenden deutschen Staatsbürger stattgefunden. Viele ehemalige Deportierte sind der Ansicht, dass die im September 1944 durchgeführte Registrierung bereits im Hinblick auf die Deportation erfolgt sei, was von der Aktenlage widerlegt wird. Vermutlich handelte es sich um generelle „Bestandsaufnahmen“ für den Fall einer Umsiedlung oder Vertreibung.

Die von gemischten rumänisch-sowjetischen, oftmals aber auch nur rumänischen Patrouillen, Gendarmen oder Militärangehörigen Ausgehobenen wurden in „Sammelstellen“ gebracht, die in Schulen, Kulturheimen oder gar Kinos eingerichtet waren. Wenige Tage später brachte man sie zum Bahnhof, wo die Viehwaggons für den Abtransport bereitstanden. Aus dem Amtsbereich Kronstadt/Braşov (der das gesamte Südsiebenbürgen umfasst) fuhren – einer Note vom 2. Februar 1945 zufolge – zwischen dem 16. und 29. Januar 1945 insgesamt 21 Züge mit zwischen 10 und 60 (Vieh)Waggons mit „ausgehobenen Sachsen“ ab (Baier 1994: 88, Schipor 2019: 47).

„In der deutschen Schule war die Sammelstelle, von wo uns das schwarze Auto in die Karlsburger Festung führte. A, 21. Januar wurden wir auf dem Bahnhof in Viehwaggons aufgeladen. Wie schwer war es für uns, als wir unsere Angehörigen entdeckten, die bitter weinend sich von weitem diesen traurigen Akt ansahen, sie durften sich uns nicht mehr nähern. Keiner wusste, wohin die Reise ging und für wie lange. So fuhren wir unserem ungewissen Schicksal entgegen.“ (Maria Kellinger, Petersdorf, in: Russland-Deportierte 1992: 88).

Die Verschleppung der Deutschen hat die Mitbürger aber auch die rumänischen und ausländischen Beobachter betroffen gemacht. Vorhanden sind zahlreiche Berichte von rumänischen Polizei- und Gendarmerie-Inspektoraten sowie von ausländischen Diplomaten, in denen die Szenen wiedergegeben sind, die sich abgespielt haben, wenn zum Beispiel Eltern von ihren kleinen Kindern getrennt wurden. Ebenfalls berichtet wird von Selbstmorden, die begangen wurden, um der Deportation zu entgehen, von verzweifelten Versuchen, die willkürlich Ausgehobenen aus den Waggons zu befreien, Personen zu verstecken sowie von Übergriffen bei der Aushebung. Viele Rumänen in Siebenbürgen waren beunruhigt, da sie fürchteten, dass sie bei einer nächsten Operation in die Sowjetunion deportiert werden (Baier 1994: 67-86, Weber et all. 1995: Bd. 3, 144-151, 176-183, 196-202, Schipor 2019: 43-46). Da Informationen über die geplanten Aushebungen durchgesickert waren, konnten einige Deutschen ihre Nationalität oder ihren Aufenthaltsort wechseln oder sich verstecken. Es waren oftmals rumänische Nachbarn, die von der Aushebung Bedrohte bei sich aufnahmen. Auch haben einige der Polizei- und Gendarmerie-Angehörigen den bewachten Deutschen zu verstehen gegeben, sie würden nicht hinschauen, wenn sie verschwinden.

Am 22. Februar 1945 erstattete Berija Bericht: Im Zeitraum 25. Dezember 1944 – 31. Januar 1945 seien in den fünf Staaten 112.480 Personen – 61.375 Männer und 51.105 Frauen – „mobilisiert, interniert und zur Arbeit in die UdSSR gebracht worden“. Den höchsten Anteil – 69.332 Personen – machten die Deutschen aus Rumänien aus. Mit inbegriffen sind in der Zahl auch 484 Deutsche aus Nordsiebenbürgen. Es handelt sich hier um Siebenbürger Sachsen aus der Bistritzer und Klausenburger Gegend, die Sathmarschwaben, in den Sammelpunkten Stanislau/Sanislau, Großkarol/Carei und Sathmar/Satu Mare interniert, gehörten zu den 31.923 Personen, die aus Ungarn verschickt wurden (Klein 1998: 157, Poljan 1999: 353, 355f).

Die oben vom NKWD angegebene Zahl der knapp 70.000 deportierten Rumäniendeutschen wird in einem Bericht an den rumänischen Ministerpräsidenten von 1947 bestätigt. Anhand von Daten des Innen- und Außenministeriums wird darin angegeben, 1945 seien 70.148 rumänische Staatsbürger, in der großen Mehrheit deutscher Herkunft, in die UdSSR zur Arbeit geschickt worden plus 300 deutsche Staatsangehörige aus den Gefangenenlagern Slobozia und Târgu Jiu (Baier 1994: 115, Weber et all. 1995: Bd. 3, 269). In einer Statistik der sowjetischen Behörden zu den „mobilisierten und internierten (Volks)Deutschen“ vom März 1946 betrug die Zahl der Rumäniendeutschen 53.946, davon 27.680 Frauen und 26.266 (Karner 1995: 50). Die Zahl kann stimmen: Die ersten arbeitsunfähig Gewordenen wurden im Spätherbst 1945 heimgebracht, weitere Krankentransporte erfolgten im Februar 1946, im Winter 1945/1946 hatte es sehr viele Tote infolge von Hunger, Krankheit und Arbeitsunfällen gegeben.

„Als Ende April 1945 die Kantinenkost von dreimal täglich Kohlsuppe und etwas
Grütze auf Gurkensuppe und kleine Salzfische umgestellt wurde, erfolgte eine Massenerkrankung an Wassersucht. Die Folge davon war ein rasches Ansteigen der Todesfälle, wobei der 23. Mai 1945 mit 123 Toten an einem einzigen Tag eine Höchstzahl erreichte. Auch der am 29. August 1945 ausgebrochene Typhusepidemie fielen – infolge von totalem Mangel an Medikamenten – in den Lagern von Chanshenkowo, Buros, Jasinowka, Resnaj, Mospino und Nishnaja Krymka über 300 Menschen zum Opfer.“
(Gerhard Theiß, Günther Wagner, Arbeitsbataillon 1024, in: Schässburger Nachbarschaft 1994, 77)

„1945-46 gaben Hunger und Arbeit ihnen [den Frauen] das Aussehen von Greisinnen. Die Verlausung zwang uns, manche Haare abzuschneiden, um die Köpfe wieder rein zu bekommen. In dieser Zeit des körperlichen Verfalls sowie geistigen Stumpfheit und Unduldsamkeit war ich manchmal Zeuge ekelhafter Szenen von Zänkereien und auch Schlägereien unter ihnen, hervorgerufen durch kleine Diebstähle oder sonstige Nichtigkeiten.“ (Hans Juchum, Verschleppt 1991, 222)

Laut statistischen Erhebungen des Forscherteams um Prof. Dr. Georg Weber haben 3076 (knapp 12 Prozent) der erfassten 30.336 Siebenbürger Sachsen die Deportation nicht überlebt. Die ersten Toten gab es bereits auf der langen Fahrt in Viehwaggons bei klirrender Kälte. Die schweren Arbeitsbedingungen meist im Kohlenbergwerk, wohin die Frauen und Männer zu Fuß einen langen Weg aus dem Lager zurücklegen mussten, die schlechte und wenig Nahrung, die katastrophalen Lebensbedingungen, Arbeitsunfälle aber auch das Heimweh, führten sehr schnell zu weiteren Toten. Ca. 10 Prozent der Siebenbürger Sachsen starben in den Lagern, der Rest auf der Heimfahrt oder kurz nach der Rückkehr. Die Quote der Toten ist bei den Männern dreimal so hoch wie bei den Frauen, erklärbar unter anderem dadurch, dass die Frauen sich besser selbst versorgten, ein bedeutenderer Anteil nicht im Bergwerk arbeiten musste, die Männer ihre Lebensmittel oft für Zigaretten tauschten und es sich bei einem Teil von ihnen um jene handelte, die aus dem einen oder anderen Grund kriegsuntauglich gewesen waren. Die Todesrate variiert desgleichen nach Lager und Arbeitsplatz sowie nach willkürlichem Vorgehen bei der Aushebung bzw. dem Einhalten der Altersgrenzen (Weber et all. 1995: Bd. 1, 291-323).

Den Erhebungen von Weber et all. zufolge hat der Anteil der Ausgehobenen in den damaligen Verwaltungskreisen Hermannstadt, Fogarasch, Kronstadt und Große Kokel ca. 14,5 Prozent der Gesamtgemeinschaft der dort lebenden Siebenbürger Sachsen betragen, im Kreis Alba waren es 17,4 Prozent und im Kreis Kleine Kokel gar 20 Prozent. In den beiden letztgenannten Verwaltungskreisen lebte die sächsische Bevölkerung vorrangig in Dörfern, wo die Übergriffe bei den Aushebungen häufiger waren. Im Verwaltungskreis Alba wurden im Fall von 14 Prozent der Männer und 18 Prozent der Frauen die festgelegten Altersgrenzen nicht beachtet, im Verwaltungskreis Kleine Kokel waren 20 Prozent der ausgehobenen Männer jünger oder älter als 17 bis 45 Jahre und 25 Prozent der Frauen jünger oder älter als 18 bis 30 Jahre gewesen. (Weber et all. 1995: Bd. 1, 234, 239). Insgesamt wurden ca. 15 Prozent der sächsischen Bevölkerung Siebenbürgens deportiert (Weber et all. 1995: Bd. 1, 247), zurück blieben viele elternlose Kinder und betagte Personen. In Schäßburg zum Beispiel hinterließen 455 Deportierte 333 Kinder (Schäßburger Nachbarschaft 1994: 31).

In Stalins Deportationsbefehl war angegeben, dass die „mobilisierten Deutschen zum Wiederaufbau der Bergbauindustrie im Donezbecken und der Schwarzmetallurgie des Südens” eingesetzt werden sollen. Die meisten Rumäniendeutschen wurden in Arbeitslager im Donezbecken gebracht, einige gelangten in den Ural, wo sie ebenfalls im Bergbau arbeiteten. Im Kommunismus wurde bei der Arbeitsstellenbesetzung zwischen Männern und Frauen kein Unterschied gemacht, so dass laut Weber et all. 33,7 Prozent der Frauen im Bergwerk und 31,2 Prozent auf Baustellen arbeiteten. Zum Vergleich: bei den Männern waren 39,3 Prozent im Bergwerk und 24,9 Prozent beim Bau im Einsatz. Die weiteren Personen leisteten Arbeiten in der Landwirtschaft, im Handwerk oder Dienstleistungen (Weber et all. 1995: Bd. 1, 275).

Jene Deportierten, die krank und arbeitsuntauglich geworden waren oder Frauen, die trotz Schwangerschaft mitgenommen und inzwischen entbunden hatten, wurden in mehreren Krankentransporten von Oktober bis Dezember 1945 ins Land zurückgebracht. Krankentransporte hat es auch in den Jahren 1946 und 1947 gegeben, wobei einige in die damalige Ostzone – d.h. sowjetische Besatzungszone – geleitet wurden (Weber et all. 1995: Bd. 1, 286). Da bis zur Unterzeichnung des Friedensvertrags zwischen Rumänien und den Alliierten am 10. Februar 1947 in Paris unklar war, ob die Deutschen aus Rumänien nicht ausgewiesen werden beziehungsweise ihr Status in Rumänien ungeklärt war, durften die ins Ausland gelangten Rumäniendeutschen nicht ins Land zurückkehren und jene, die dennoch illegal über die Grenze kamen, gelangten ins Gefängnis oder Arbeitslager im Land (Baier 1994: 109-116, Baier 2011: 138-149). Einige der in die Ostzone gebrachten Deportierten blieben dort, andere gingen in die „Westzone“. Ab dem Jahr 1948 kamen alle Transporte mit arbeitsunfähig Gewordenen nach Rumänien zurück. Drei Viertel der Deportierten wurden in Rumänien freigelassen, knapp ein Viertel in Deutschland (Weber et al. 1995: Bd. 1, S. 290). Fehlte in der deutschen Fassung JL

Bei der „Mobilisierung“ zur Zwangsarbeit wurde gesagt, es handele sich um eine Maßnahme zu Kriegszeiten, es ist jedoch anzunehmen, dass der Arbeitseinsatz für die Dauer eines Fünfjahrplanes vorgesehen war. Jene, die im Arbeitslager nicht als ehemalige NS-Funktionäre identifiziert oder wegen eines Vergehens in ein Straflager versetzt worden waren und dem Lageraufenthalt gestrotzt hatten, kamen Ende 1949 – Anfang 1950 ins Land zurück (Schipor 2019: 59-65). Von den in der Statistik erfassten 30.336 deportierten Siebenbürger Sachsen konnten im Fall von 23.506 Personen Angaben über das Land, in das sie zurückgekehrt sind, ermittelt werden. Im Fall von 74,7 Prozent war dieses Rumänien, 25 Prozent gelangten nach Deutschland, 55 Personen gingen nach Österreich und 7 blieben in der Sowjetunion (Weber et all. 1995: Bd. 1, 285).

In manchen Orten hatten sowjetisch-rumänische gemischte Patrouillen die Aushebungen vorgenommen, in anderen wurden die rumänischen Gendarmen oder Polizisten allein losgeschickt. Im kollektiven Bewusstsein der Erlebnisgeneration hat sich – auch auf Grund der bis 1948 gegen die Rumäniendeutschen pauschal getroffenen Verfolgungsmaßnahmen – die Überzeugung festgesetzt, die Sowjets hätten Arbeitskräfte gefordert und Rumänien habe „die Deutschen“ ausgeliefert. Die „Russlanddeportation“ wird als Moment des Vertrauensbruchs der deutschen Gemeinschaften zu Rumänien betrachtet, selbst wenn die Enteignungen für die soziale Struktur und Transformation der Gemeinschaften tiefergehende Folgen hatten.


13.3 Wiedergutmachung Seitenanfang

Das Anrechnen der in der Sowjetunion gearbeiteten Jahre bei der Rente hat das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei bereits in den 1950er-Jahren beschlossen. Entsprechend erhielten die ehemaligen Deportierten bereits vor der politischen Wende von Dezember 1989 in Rumänien auch für die in der UdSSR verbrachten Monate und Jahre Rente. Im Dezember 1990 wurden die zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion Verschleppten auf Grund von Gesetz Nr. 118/1990 zur Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen von der am 6. März 1945 eingesetzten kommunistischen Diktatur verfolgt oder nach der Waffenumkehr Rumäniens vom 23. August 1944 ins Ausland deportiert wurden als politisch Verfolgte anerkannt und erhalten seither eine Zusatzrente sowie die den ehemaligen politisch Verfolgten zuerkannten Vergünstigungen (Steuerfreiheit, Gratis-Abo bei Telefon, u.a.) aufgrund von Gesetz 118/1990. Seit 2013 kommen auch die im Ausland lebenden ehemaligen Deportierten die vom rumänischen Staat gezahlte Zusatzrente. 2020 wurde durch Novellierung des Gesetzes 118/1990 (durch Gesetz Nr. 232/2020, im Amtsblatt Nr. 1036/5.11.2020 veröffentlicht) eine Entschädigungszahlung auch auf die Hinterbliebenen – d.h. Witwen oder Witwer, in den meisten Fällen jedoch die Kinder – ausgeweitet.


13.4 Wissenschaftliche Forschung und künstlerische Verarbeitung Seitenanfang

Die kompletteste wissenschaftliche Arbeit zur Deportation von Siebenbürger Sachsen in die Sowjetunion hat ein Soziologen-Team der Universität Münster unter der Leitung von Prof. Dr. Georg Weber (1932-2013), Theologe und Soziologe an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Spezialbereich Migrationssoziologie, durchgeführt. 1995 in drei Bänden erschienen, fußt der historische Teil auf Dokumenten aus amerikanischen, britischen, rumänischen sowie Schweizer Archiven, neben statistischen Daten werden in einem soziologischen Teil narrative Interviews ausgewertet und sodann die in der Deportation und danach entstandenen Tagebücher, Literatur und Kunst interpretiert (Weber et. all. 1995). Stefan Karner wertete in seinem ebenfalls 1995 veröffentlichten Buch Quellen aus sowjetischen Archiven auch zu den „mobilisierten und internierten Volksdeutschen“, darunter auch aus Rumänien, aus (Karner 1995). Ebenfalls Dokumente aus sowjetischen Archiven standen den Beiträgen und Büchern von Pawel M. Poljan zum Thema Zwangsarbeit zu Grunde (Poljan 1997, 2003) und Ilie Schipor (2019).

In Rumänien begann die historische Erforschung des Themas nach 1990, als die Archivalien dazu schrittweise zugänglich wurden. Nachdem das Thema und die Problematik zunächst vorrangig von Vertretern der deutschen Minderheit behandelt wurde, sind zwischenzeitlich eine Reihe Beiträge und Publikationen, oftmals ausgehend von Interviews mit Betroffen, deren Kindern sowie Zeitzeugen, erschienen.

Ein erstes literarisches Werk zum Thema Deportation erschien 1949 in Frankreich: Rainer Biemel veröffentlichte unter dem Namen Jean Rounault den Roman Mon ami Vassia (Mein Freund Wassja). Ein weiterer Roman, Eine Handvoll Machorka von Bernhard Ohsam, wurde 1958 in Deutschland gedruckt. In die Weltliteratur verhalf dem Thema der 2009 von Herta Müller für den Roman Atemschaukel erhaltene Nobelpreis. Literarisch verarbeitet wurde das Thema in weiteren Romanen u.a. von Erwin Wittstock (Januar ’45 oder Die höhere Pflicht, Bukarest 1998) und Joachim Wittstock (Bestätigt und besiegelt. Bukarest 2003). Erschienen ist desgleichen ein Gedichtband mit in der Deportation verfassten Versen (Anni Hubbes: So lang mein Herz noch glüht, Kronstadt 1994).

Zeitzeugenberichte beziehungsweise Schilderungen der Verschleppung und Tagebuchnotizen aus der Deportation sind insbesondere seit 1990 in Buchform, Sammelbänden und/oder in Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt worden. Gesammelt worden sind Zeichnungen, Grafiken und Gemälde, die während der Verschleppung und danach entstanden sind. Zusammen mit Fotografien, Reimen, Versen und Sprüchen sind einige in Lagerlyrik (Hermannstadt 2015) erschienen. Zeugnisse der Verschleppung in sowjetische Arbeitslager waren in mehreren Ausstellungen zu sehen, verzeichnet sind sie u.a. im Katalog der Exposition des Siebenbürgischen Museums Gundelsheim ‚… skoro damoi!‘ Hoffnung und Verzweiflung (Sedler 2020).

Zeitzeugenberichte aber auch Dokumente zur Deportation sind auf mehreren online-Plattformen zu finden, wie:

Die Deportation zur Zwangsarbeit in die UdSSR wurde in mehreren Dokumentarfilmen, Theaterstücken sowie Tanz thematisiert.


13.5 Literatur und Quellen Seitenanfang

ANR (Arhivele Nationale Istorice ale Romaniei, Nationales Historisches Archiv Rumäniens), Fond FND, Dossier 14/1945.

Baier, Hannelore (Hg.), 1994: Deportarea etnicilor germani din România în Uniunea Sovietică 1945, Sibiu.

Karner, Stefan, 1995: Im Archipel GUPVI. Kriegsgefangenschaft und Internierung in der Sowjetunion 1941-1956, Wien, München.

Klein, Günter, 1998: Im Lichte sowjetischer Quellen. Die Deportation Deutscher aus Rumänien zur Zwangsarbeit in die UdSSR 1945. In: Südostdeutsche Vierteljahresblätter, München, Nr. 2.

Lagerlyrik 2015: Günter Cuernetzky, Renate Weber-Schlenther, Luzian Geier, Hans-Werner Schuster, Erwin-Josef Tigla (Hgg.): Gedichte, Fotografien, Zeichnungen, Lieder, Verse, Reime, Sprüche. Bonn – Hermannstadt.

Poljan, Pawel M., 1999: Westarbeiter: Reparationen durch Arbeitskraft. In: Lager, Zwangsarbeiter, Vertreibung und Deportationen in der Sowjetunion und in Deutschland 1933-1945, Essen.

Poljan, Pawel M., 2003: Against their Will. The History and Geography of Forced Migrations in the USSR, Budapest, New York.

Popa, Klaus (Hg.), 2003: Die Rumäniendeutschen zwischen Demokratie und Diktatur. Der politische Nachlass von Hans Otto Roth 1919-1951. Frankfurt am Main, Berlin, Bern.

Russland-Deportierte 1992: Russland-Deportierte erinnern sich. Schicksale Volksdeutscher aus Rumänien 1945-1956. Bukarest 1992.

Schässburger Nachbarschaft e.V. Heilbronn (Hg.), 1994: Die Deportation der Schässburger in die UdSSR, Heilbronn.

Schipor, Ilie, 2019: Deportarea în fosta URSS a etnicilor germani din România. Argumente arhivistice ruse, Sibiu/Hermannstadt 2019; in deutscher Übersetzung: Die Deportation von Rumäniendeutschen in die UdSSR. Argumente aus russischen Archiven, Sibiu/Hermannstadt 2023.

Sedler, Irmgard, 2020: „‚… skoro damoi!‘ Hoffnung und Verzweiflung. Siebenbürger Sachsen in sowjetischen Arbeitslagern 1945-1949“, Siebenbürgisches Museum Gundelsheim; 2. erweiterte Auflage: Hermannstadt/Sibiu 2022.

Verschleppt 1991: Verschleppt in die Sowjetunion. Aufzeichnungen von Hans Zikeli, Ursula Kaiser-Hochfeldt, Hans und Frieda Juchum. München 1991.

Weber, Georg, Weber-Schlenther, Renate, Nassehi Armin, Sill Oliver, Kneer Georg, 1995: Die Deportation von Siebenbürger Sachsen in die Sowjetunion 1945-1949, Weimar, Wien.


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